Verdienen wir zu viel?

Heute nehme ich Bezug auf einen Beitrag des Kollegen Hänsch, den dieser in seinem Blog veröffentlicht hat. Darin berichtet der Kollege über eine Mandantin, die es etwas an Realitätssinn für die Höhe der anwaltlichen Vergütung sowohl des Kollegen selbst als auch seines Nachfolgers in der Betreuung des Mandats missen lies.

Dieser Beitrag hat mich dazu gebracht, ein wenig über die Frage nachzudenken, wie die Höhe des anwaltlichen Honorars in der Bevölkerung aufgenommen wird. Bei Gesprächen in der Kanzlei sind wir darauf gekommen, dass eine Honorarforderung in Höhe von etwa 3.500 €, wie im hier vorliegenden Fall für einige Menschen auf den ersten Blick durchaus hoch erscheinen mag. Wer etwa auf Harz IV angewiesen ist und im Monat nur ein Zehntel der Anwaltskosten zur Verfügung hat, der mag von einer Rechnung in dieser Höhe durchaus geschockt sein.

Die Folgerung aus derartigen Vorfällen ist aber für mich nicht, dass die Vergütung für Anwältinnen und Anwälte zu hoch ist, sondern dass es erforderlich ist, dass Honorar in der richtigen Weise und zum richtigen Zeitpunkt zu kommunizieren. Ich stimme hier weitestgehend mit dem Kollegen Braune überein, der ebenfalls eine Kommentierung zu den Erlebnissen von Rechtsanwalt Hänsche vorgenommen hat.

Wichtig ist, dass die Vergütung mit dem Mandanten möglichst früh besprochen wird. Dabei kann dann auch auf die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe hingewiesen werden, wenn der Mandant oder die Mandantin nicht in der Lage ist, die Anwaltskosten selbst zu tragen. Letztlich halte ich es für durchaus legitim, ja sogar erforderlich, wenn Anwältinnen und Anwälte eine eigene Preispolitik betreiben. Nur so ist eine Positionierung mit der eigenen Leistung auf dem Markt der Rechtsberatung möglich. So wird letztlich auch den Mandanten die Möglichkeit eines Vergleichs verschiedener Angebote eröffnet.

Hier werden einmal mehr die verschiedenen Rollen deutlich, in denen ein Anwalt agiert. Zum einen ist er ein Unternehmer, der darauf angewiesen ist Gewinne zu machen, um durch seine berufliche Tätigkeit seinen Lebensunterhalt finanzieren zu können. Zum anderen ist er auch ein Organ der Rechtspflege und steht als solches in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu seinen Mandantinnen und Mandanten. Aus diesem Vertrauensverhältnis heraus sollten auch Fragen des Honorars möglichst früh angesprochen werden.
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Das Wie ist verhandelbar, das Ob nicht!

In der letzten Zeit sind mir zwei Artikel aufgefallen, bei denen ich an einen meiner eigenen Beiträge denken musste. Kollege Braune weist in seinem Blog darauf hin, dass es zu einem großen Teil auf eine gute Vorbereitung ankommt. Zwar geht es beim Kollegen um Mediation, doch vieles davon gilt auch beim Honorargespräch des Anwalts mit dem Mandanten. Wer gut vorbereitet in das Honorargespräch mit dem Mandanten geht, der wird sich dort deutlich leichter tun.

Vieles gilt, aber eben nicht alles. So spricht Kollege Braune davon, vor der Verhandlung die “eigenen Verhandlungsziele festzulegen und zwar einmal das bestmögliche Ergebnis, das erzielt werden kann (soll), dann das Minimalergebnis und zu guter letzt das realistisch zu erwartende Ergebnis. Hierbei ist es sinnvoll, die Teilziele zu bewerten. Welcher Punkt ist für mich essentiell, auf welches Ergebnis könnte ich zur Not auch verzichten?” Hier wird der Unterschied zum Honorargespräch klar. Wie ich in einem älteren Beitrag bereits einmal geschrieben habe, sollte die Höhe des Honorars nicht zur Disposition stehen. Als Anwalt kann der Mandantschaft entgegengekommen werden, in dem die Modalitäten der Zahlung vereinbart werden. Die Höhe sollte allerdings auch im Sinne zukünftiger Mandate nicht verhandelbar sein.

Zu dieser Thematik ist mir dann noch ein Beitrag des Kollegen Gulden in seinem Blog aufgefallen. ”Kann Ihre Rechnung nicht bezahlen – gesendet von meinem iPhone!” musste dieser als Inhalt einer E-Mail in seiner Mailbox lesen. Möglicherweise wäre es für diesen iPhone-Nutzer hilfreich gewesen, wenn im Honorargespräch bereits eine Ratenzahlung vereinbart worden wäre. Passiert dies im Vorfeld der Mandatsübernahme kann sich Anwalt wie Mandant dann im Nachhinein unangenehme Überraschungen was das Honorar angeht, erspraren.

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Mandanten sind kritischer geworden

Im Blog infodocc.info berichtet der Kollege Karsten Gulden darüber, wie dadurch, dass ihm aus Versehen eine Kommastelle verrutschte und er dadurch dem Mandanten (der dann doch keiner wurde) einen falschen Preis für die gewünschte Erstberatung mitteilte, das komplette Mandat verlustig ging.

Meines Erachtens zeigt sich an diesem vom Kollegen Gulden vorgetragenen Fall einmal mehr, dass Mandantinnen und Mandanten sehr sensibel und auch selbstbewusst reagieren, sobald es an die Frage des Honorars kommt. Dem müssen wir als Anwältinnen und Anwälte Rechnung tragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Vergütung vereinbart werden soll, die die gesetzlichen Gebühren übersteigt.

Dass Mandantinnen und Mandanten in ihrer Einstellung zur Vergütung der Anwältinnen und Anwälte kritischer geworden sind, belegt bereits der Forschungsbericht des Soldan Instituts für Anwaltmanagement (Band 3 2006, S 27f.), wonach 49 % der befragten Anwältinnen und Anwälte der Ansicht sind, die Mandantinnen und Mandanten seien in den vergangenen drei Jahren kritischer geworden, was das Honorar angeht.

Dass es sich bei den “Abzockern” tatsächlich, wie von dem Kollegen auch vermutet um eine Minderheit handeln muss, zeigt für mich auch klar eine Tatsache, die in diesem Blog in den letzten Tagen des öfteren Thema war: So gibt es ja schließlich diejenigen Anwältinnen und Anwälte, die tatsächlich mit Honoraren auskommen müssen, die sich im Bereich des Existenzminimums bewegen.

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Scheinbar beste Perspektiven für junge Juristen

Und wieder einmal bin ich über einen Artikel in der LTO gestolpert. Dieses mal handelt es sich um ein Interview mit Johanna Storck vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Anlass für das Gespräch ist eine Gehaltsstudie, die die Einkommenschancen der Absolventen von 69 Studienfächern, darunter eben auch Jura, untersucht. Das Ergebnis für die Uni-Abgänger im Fach Jura zeigt einen Unterschied zwischen Männern und Frauen. Während die ersteren mit einem zu erwartenden Netto-Studenlohn von 15,86 Euro nur hinter Medizinern, Zahnmedizinern und Betriebswirten zurückstehen, können die jungen Juristinnen die BWLerinnen sogar hinter sich lassen. Sie verdienen im Schnitt netto 12,55 Euro pro Stunde.

Auf den ersten Blick mag sich das sehr schön lesen. Jura scheint ein Studienfach zu sein, dass im Vergleich beste Verdienstaussichten verspricht. Jedoch darf eine Tatsache nicht vergessen werden, die in dem Interview auch kurz zur Sprache kommt: Insbesondere bei Anwältinnen und Anwälten kommt es auch immer noch zu Einkünften, die sich gerade einmal auf der Höhe des Existenzminimums bewegen.

 

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